Unterweisungen sind auf individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen, damit Mitarbeiter Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen können und entsprechend der vorgesehenen Maßnahmen handeln.
Auszug aus BGV A1: § 4 Unterweisung der Versicherten
"Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden."
Aus dem Gesetzestext lassen sich mehrere Anforderungen herauslesen, die mit Hilfe von elektronischen Medien deutlich effizienter erfüllt werden können.
Unternehmen benötigen eine schlanke und kostengünstige Lösung zur Unterweisung der Mitarbeiter, die einfach zu Bedienen ist und flexibel auf neue Bedürfnisse zugeschnitten werden kann.
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